Newsletter: „Windfall tax“ in Russland

Die russische Regierung plant die Einführung einer „Windfall“-Steuer – einer außerordentlichen Steuer auf Übergewinne, um Haushaltsdefizite auszugleichen. Die gesetzlichen Änderungen wurden vom Finanzministerium erarbeitet, allerdings ist der entsprechende Gesetzesentwurf weder auf dem Internetportal regulation.gov.ru veröffentlicht, noch bisher in die Staatsduma eingebracht.

 

Aus den Medien bekannt ist aber, dass die entsprechenden Änderungen ab 2024 in Kraft treten sollen, wobei die Windfall-Steuer spätestens bis zum 28. Januar 2024 abzuführen ist. Gleichzeitig werden Unternehmen die Möglichkeit haben, die Windfall-Steuer vorfristig in 2023 zu zahlen. Neben russischen Gesellschaften gelten auch Betriebsstätten ausländischer Organisationen als Steuerpflichtige.

 

Die Höhe der Windfall-Steuer beträgt 10% des Gewinnzuwachses in den Jahren 2021–2022 im Vergleich zu den Jahren 2018–2019 (5% bei einer vorfristigen Abführung in 2023).

 

Die Windfall-Steuer betrifft nur Gesellschaften mit einem durchschnittlichen Gewinn in 2021-2022 von mehr als RUB 1 Mrd. (ca. EUR 11,5 Mio.). Darüber hinaus sind KMU, Öl-, Gas- und Kohlegesellschaften, sowie Gesellschaften, die nach dem 1. Januar 2021 gegründet wurden (außer in Fällen einer Reorganisation), nicht steuerpflichtig. Nicht steuerpflichtig sind ebenso Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2021 aufgenommen haben.

 

Die Windfall-Steuer ist als eine einmalige Krisenmaßnahme zur Unterstützung des russischen Haushalts zu betrachten. Daher erwarten wir, dass diese Maßnahme letztlich mit minimalen Änderungen trotz der Kritik von vielen russischen Unternehmen eingeführt wird.