Newsletter: "Eventuelle Verbesserungen des Genehmigungsverfahrens bezogen auf Dividendenzahlungen an ausländische Gesellschafter"

Der russische Präsident hat die Regierung angewiesen, Vorschläge zur Präzisierung des Verfahrens für die Erteilung von Genehmigungen des Finanzministeriums zur Auszahlung von Dividenden vorzubereiten. Die entsprechende Anweisung wurde nach den Ergebnissen der Plenarsitzung des Kongresses des Russischen Verbands der Industriellen und Unternehmer (RSPP) veröffentlicht und soll bis zum 20. Mai 2023 umgesetzt werden.

 

Derzeit darf der Gesamtbetrag der im Rahmen der Antikrisen-Maßnahmen eingeschränkten Zahlungen (u.a. Dividenden, Darlehenszinsen) RUB 10 Mio. pro Monat nicht überschreiten, wenn solche Zahlungen tatsächlich an mit sog. „unfreundlichen“ Staaten (EU-Mitgliedstaaten, USA, Großbritannien usw.) in Verbindung stehenden Unternehmen geleistet werden. Ansonsten werden eingeschränkte Zahlungen auf ein Typ-C Konto einbezahlt, wobei die weitere Verfügung über die Mittel eingeschränkt ist. Alternativ kann eine Genehmigung des Finanzministeriums für die Auszahlung iHv mehr als RUB 10 Mio. eingeholt werden (Genehmigungsverfahren).

 

Obwohl das Genehmigungsverfahren allgemein gesetzlich geregelt ist, bleibt eine Reihe von Fragen unklar. So ist z.B. die Frist für die Bearbeitung eines Antrags zur Genehmigungserteilung nicht verankert. Die Kriterien für die Erteilung der Genehmigungen zur Zahlung von Dividenden sind vorhanden und enthalten u.a. die Einführung von KPI (Key Performance Indicators bzw. Leistungskennzahlen, z.B. Produktionsvolumen, Mitarbeiterzahl, die bis zum Ende eines Vierteljahres erreicht werden sollen) durch das zuständige Ministerium. Gleichzeitig ist es nicht immer offensichtlich, welches Ministerium die KPI entwickeln soll. Diesbezüglich könnte die Präzisierung des Genehmigungsverfahrens und der entsprechenden Kriterien Klarheit schaffen.

 

Von besonderem Interesse für ausländische bzw. „unfreundliche“ Unternehmen ist, dass das Genehmigungsverfahren auch für die Unternehmen präzisiert werden soll, die eine Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in Russland planen. Dies könnte bedeuten, dass für Unternehmen, die weiterhin in Russland tätig sein und in die russische Wirtschaft investieren möchten, Sonderregelung bzw. mildere Anforderungen entwickelt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Änderungen die Regierung vorschlagen wird.