Widerruf von Vollmachten vereinfacht

Seit  dem 29. Dezember 2021 können schriftlich erteilte einfache Vollmachten in Russland leichter und rechtssicherer widerrufen werden. Dies sehen Neuregelungen im russischen Zivilgesetzbuch und im Gesetz über das Notariat vor (Gesetz Nr. 267-FZ vom 01. Juli 2021 und Gesetz Nr. 402-FZ vom 06. Dezember 2021).

 

Die russische Notarkammer führt seit dem 29. Dezember 2021 ein spezielles Register über Vollmachtswiderrufe (https://reestr-dover.ru/revocations). Dies gilt für Vollmachten, die in einfacher Form, d.h. ohne notarielle Beurkundung, erteilt wurden.

 

Für notariell beglaubigte Vollmachten besteht nach wie vor ein separates Register, in dem deren Gültigkeit online geprüft werden kann (https://reestr-dover.ru). Der Zugang zu beiden Registern ist für alle Interessierten frei und kostenlos.

 

Einfache Vollmachten können nun online durch Antragstellung auf der Web-Seite der Notarkammer (https://lk.notariat.ru/) widerrufen werden. Dafür hat der Antragsteller allerdings über einen Zugang zu „Gosuslugi“ (www.gosuslugi.ru; staatliche Dienstleistungen) zu verfügen und über eine qualifizierte elektronische Unterschrift.

 

Daneben besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, einfache Vollmachten ebenfalls beim Notar zu widerrufen.

 

Das neue „Widerrufsregister“ ist vorallem deswegen eine deutliche Verbesserung insbesondere für Unternehmen, weil der Widerruf am Tag nach der Eintragung des Widerrufs im Register wirksam wird und auch Dritten entgegengehalten werden kann, die den Widerruf nicht kannten. Alternativ konnten Widerrufe bisher durch Veröffentlichung in amtlichen Blättern bzw. Zeitungen (wie z.B. der Zeitung „Kommersant“) mit Drittwirkung erfolgen.

 

Allerdings wirkt der Widerruf gegenüber Dritten in diesem Fall erst einen Monat nach Erscheinen der Publikation, wodurch größere Mißbrauchsmöglichkeiten bestehen.Die Einführung des Widerrufsregisters auch für einfache Vollmachten ist daher zu begrüßen und stellt eine positive Änderungen für Unternehmen dar.