Am 1. Januar 2024 treten strengere Verrechnungspreisregelungen in Russland in Kraft. Diese Änderungen im Verrechnungspreisbereich gelten für Transaktionen, die ab 2024 ausgeführt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf Nr. 448566-8 wurde am 27. November 2023 als Föderalgesetz Nr. 539-FZ verabschiedet und veröffentlicht.
Die größte Sorge der Unternehmen im Hinblick auf die neuen Verrechnungspreisregeln ist der neue Ansatz zu Preisberichtigungen, vor allem die so genannten „Sekundärberichtigungen“. Die Einkünfte einer steuerlich nicht ansässigen Person, die sich aus solchen Berichtigungen ergeben, werden als Dividenden betrachtet und unterliegen der 15% Quellensteuer, während eine Befreiung von der Steuer möglich ist, wenn der Berichtigungsbetrag auf das Konto des russischen zahlenden Unternehmens zurückgezahlt wird. Die zweite wichtige Änderung: Die auf den Ergebnissen der Prüfung der Verrechnungspreise basierende Berichtigung wird bis auf den Medianwert des Intervalls von Marktpreis und Rentabilität erfolgen und nicht mehr wie bisher bis auf die Mindestgrenze.
Diese deutliche Verschärfung der Verrechnungspreisregelung zeigt die klare Absicht des Gesetzgebers, das wachsende Problem des Geldabzugs aus der Russischen Föderation vor dem Hintergrund der derzeitigen Devisenbeschränkungen anzugehen, dessen Ursache in nicht marktüblichen Preisen für Transaktionen liegt, die die Zahlung höherer Beträge ins Ausland ermöglichen.
Unter den gegenwärtigen Umständen erwarten wir einen erheblichen Anstieg der Anzahl von Steuerprüfungen im Bereich der Verrechnungspreise sowie Nachberechnungen und Bußgelder für Unternehmen.
Daneben wird durch die Gesetzesänderungen die Liste der Kriterien der Verbundenheit erweitert und die Pflicht zur Vorlage von detaillierteren Informationen verankert. Auch die Bußgelder für Verstöße werden sehr deutlich erhöht.
So wird für die Nichtzahlung der Steuer infolge der Anwendung von nicht marktüblichen Preisen im Rahmen von kontrollierten grenzüberschreitenden Transaktionen das Bußgeld in Höhe von 100% des unterlassenen Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als RUB 500.000 erhoben, und bei inländischen Transaktionen wird diese 40% des nicht gezahlten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als RUB 30.000 betragen. Sonstige Bußgelder für die Nichtvorlage oder die Vorlage von Dokumenten mit falschen Angaben werden ebenfalls um ein Vielfaches erhöht, und zwar:
- bei Benachrichtigung über kontrollierte Transaktionen: RUB 100.000 anstelle von RUB 5.000;
- bei Benachrichtigung über die Beteiligung an einer multinationalen Unternehmensgruppe (MNU): RUB 500.000 anstelle von RUB 50.000;
- bei länderbezogenen Berichten (CbCR) / der globalen Dokumentation (Master File) / der nationalen Dokumentation (Local File) / der Finanzberichte eines MNU-Teilnehmers: RUB 1 Mio. statt RUB 100.000.
Darüber hinaus wird ein neues Bußgeld in Höhe von RUB 500.000 für die Nichtvorlage von Unterlagen bezogen auf eine bestimmte Transaktion oder einer Gruppe von Transaktionen eingeführt.