Russland: Gleichstellung ausländischer kleiner und mittelständischer Unternehmen

Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen konnten bisher nicht von den Fördermaßnahmen zur Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in Russland profitieren. Grund: Nur russische Kapitalgesellschaften mit einer ausländischen Beteiligung von maximal 49% am Stammkapital galten als KMU.

 

Ab 1. Dezember 2018 fällt diese Beschränkung weg (durch Gesetz Nr. 313-FZ „Über Änderungen des Gesetzes über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen“ vom 3. August 2018). Ausländische Tochtergesellschaften werden also rein russischen Unternehmen praktisch gleichgestellt und können staatliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.

Die gesetzlichen Bestimmungen, wann ein Unternehmen als klein oder mittelständisch zu qualifizieren ist, haben sich indes nicht geändert.

 

  • Als Kleinunternehmen gelten danach Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresertrag von RUB 800 Mio. (ca. EUR 11 Mio.).
  • Als mittelständische Unternehmen gelten solche, die maximal 101 bis 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresertrag RUB 2 Mrd. (ca. EUR 27 Mio.) nicht übersteigt.

Der Jahresertrag und die Mitarbeiterzahl von Mutter- und Tochtergesellschaft werden dabei getrennt betrachtet. Ist dabei die Muttergesellschaft als mittelständisch zu qualifizieren, wird die Tochtergesellschaft dennoch als Kleinunternehmen betrachtet, wenn sie die gesetzlichen Merkmale eines Kleinunternehmens erfüllt.

 

Um von staatlichen Fördermaßnahmen profitieren zu können, ist ein KMU in das Register für KMU einzutragen, das die russischen Steuerbehörden führen. Die Angaben im KMU-Register sind öffentlich und im Internet einsehbar unter https://ofd.nalog.ru. Die Eintragung erfolgt automatisch auf Grundlage der Daten des russischen Statistikamtes und abgegebener Steuererklärungen. Dies gilt jedenfalls für rein russische Unternehmen.

 

Welche Informationen und Unterlagen ausländischer KMU vorzulegen sind, und in welcher Form, ist derzeit nicht ganz klar. Für die Prüfung, ob eine ausländische Gesellschaft die KMU-Kriterien erfüllt, sollen Wirtschaftsprüfer zuständig sein, die der Steuerbehörde eine entsprechende Bestätigung vorzulegen haben.

 

KMU können u.a. vergünstigte Kredite und staatliche Garantien in Anspruch nehmen und an speziell für KMU vorgesehenen Vergabeverfahren bei der öffentlichen Beschaffung teilnehmen. Darüber hinaus können KMU u.a. vergünstigt an staatliche oder kommunale Grundstücken und sonstiges Vermögen gelangen.