Neuregelungen für Sonderinvestitionsverträge – erleichterter Zugang für den Mittelstand

Am 2. September 2019 sind Änderungen im russischen Steuergesetzbuch in Bezug auf Sonderinvestitionsverträge in Kraft getreten. Diese schaffen für Investoren nochmals verbesserte Investitionsbedingungen und bieten zahlreiche Steuervergünstigungen.

 

Die Arbeit an der neuen Version des Sonderinvestitionsvertrages („SPIK 2.0“) lief seit einem Jahr und wurde wegen der Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Ministerien und Behörden mehrmals unterbrochen. Die Änderungen im Industriepolitikgesetz, die das neue Verfahren des SPIK-Abschlusses regeln, wurden im Juli 2019 durch das russische Parlament verabschiedet und sind am 13. August 2019 in Kraft getreten.

 

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Mindestinvestitionsvolumen, die für SPIK 1.0 galten – bisher mussten mindestens RUB 750 Mio. RUB (ca. EUR  10,3 Mio.) investiert werden, um einen SPIK abschließen zu können. Beim SPIK 2.0 entfällt dieser Schwellenwert. Damit stehen SPIK 2.0 zukünftig auch mittelständischen Unternehmen aus dem In- und Ausland offen, die häufig weniger investieren.

 

Eine Einschränkung beim SPIK 2.0 im Vergleich zum SPIK 1.0 ist allerdings bei den zulässigen Investitionen selbst vorgesehen: Es sollen nur noch solche Investitionen gefördert werden, die neue Technologien zur Herstellung von Produkten schaffen bzw. nutzen, die auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind. Bisher waren auch bestehende Technologien zulässig. Welche Technologien als neu zu betrachten sind, soll zukünftig durch die Regierung festgelegt werden. Die Regierung hat ebenfalls noch detaillierten Regeln zum Abschluss, Änderung und Aufhebung von SPIK auszuarbeiten.

 

Das allgemeine Abschlussverfahren wurde reformiert: Sonderinvestitionsverträge werden nunmehr durch Ausschreibungen vergeben bzw. abgeschlossen, während dies bisher in einem „Bewerbungsverfahren“ geschah. Eine Ausnahme bilden Projekte, die eine strategische Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung oder die Staatssicherheit haben – was entsprechend durch Präsidialerlass bestimmt wird.

 

Die Laufzeiten von Sonderinvestitionsverträgen wurde verlängert: Bei Investitionen unter RUB 50. Mrd. (ca. EUR 700. Mio.) beträgt die Laufzeit 15 Jahre, bei Investitionen darüber 20 Jahre. Der SPIK 1.0 konnte für max. 10 Jahre abgeschlossen werden. Gemäß den neuen Regeln können SPIK 2.0-Verträge bis 2031 abgeschlossen werden.

 

Durch den SPIK 2.0 kann der Gewinnsteuersatz auf föderaler und regionaler Ebene auf 0% herabgesetzt werden und ermäßigte Sätze bei der Grund-, Vermögens- und Transportsteuer auf regionaler Ebene gewährt werden. Der 0%-Steuersatz gilt in dem Fall, wenn der Umsatz aus der Produktionsrealisierung, die im Rahmen von SPIK hergestellt wurde, mindestens 90% der Gesamteinnahmen beträgt oder wenn der Investor eine getrennte Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben aus der Realisierung von SPIK führt. Die Höhe der Vergünstigungen ist allerdings auf 50% der getätigten Investitionen beschränkt. 

 

Besonders sensibel war bisher die Frage bezüglich der Stabilität der gesamten Steuerbelastung für die Investoren: Der SPIK 1.0 sah eine „Großvaterklausel“ vor. Im Falle der MwSt.-Erhöhung ab 1. Januar 2019 hat dies viele Fragen ausgelöst, z.B. ob der neue Steuersatz auf bereits abgeschlossenen Verträge Anwendung findet oder nicht. Der SPIK 2.0 sieht ebenfalls eine Großvaterklausel vor, allerdings ohne eine Garantie im Hinblick auf die Nichterhöhung der Gesamtsteuerbelastung. Es wird stattdessen die „Stabilität der Bedingungen der Führung der Wirtschaftstätigkeit“ garantiert. Die Stabilisierungsklausel in Bezug auf Grundsteuer, Vermögenssteuer und Transportsteuer gilt für den Investor ab dem Zeitpunkt des SPIK-Abschlusses, in Bezug auf Gewinnsteuer – ab Beginn der Produktion.