Newsletter: "Strengere Datenschutzregeln: Ab 1. September 2025 hat die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gesondert zu erfolgen"

Am 1. September 2025 treten die im Juni angenommenen Änderungen des Artikel 9 des Datenschutzgesetzes Nr. 152-FZ in Kraft, die neue Anforderungen für die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einführt.

 

Die Zustimmungserklärung ist nunmehr in einem gesonderten Dokument auszufertigen, getrennt von anderen Informationen und Dokumenten, und vom Subjekt der personenbezogenen Daten zu bestätigen und (oder) zu unterzeichnen (Föderales Gesetz Nr. 156-FZ vom 24. Juni 2025). Personenbezogene Daten sind auf Servern in Russland zu speichern und können unter gewissen Voraussetzungen auch auf ausländischen Servern zusätzlich abgespeichert werden.

 

Damit soll die Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die es Datenbetreibern  personenbezogener Daten bisher ermöglichte, Bürger in Bezug auf die Erteilung der Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die Festlegung der Bedingungen und Zwecke der Verarbeitung dieser Daten zu "verwirren".

 

Die Bußgelder für Verstöße gegen die Datenschutzregeln sind in der jüngsten Vergangenheit immer wieder erhöht worden und werden von der zuständigen Behörde Roskomnadzor verhängt. Bei Verstößen kann Roskomnadzor auch den Zugang zu Websites einschränken oder ganz sperren.