Mit den Föderalen Gesetzen Nr. 101-FZ und Nr. 102-FZ vom 17. April 2026 wird in Russland das nationale System zur Bestätigung der Erwartung von Warenlieferungen (SPOT) eingeführt. Die Änderungen treten am 1. Juni 2026 in Kraft.
Es handelt sich um einen neuen Mechanismus der Vorabkontrolle der Einfuhr von Waren aus den Mitgliedstaaten der EAWU, der zunächst nur für Straßentransporte gelten wird. Das System zielt darauf ab, die Umgehung der Zahlung indirekter Steuern zu bekämpfen und die Transparenz der Wareneinfuhr zu erhöhen.
Der Kern von SPOT besteht darin, dass der Antragsteller vor der Einfuhr der Waren nach Russland vorab ein elektronisches Dokument über die bevorstehende Warenlieferung (DOPP) zu erstellen hat. Nach einer automatisierten Prüfung wird dem Dokument ein visualisierter Link (QR-Code) zugewiesen, der dem Frachtführer zur Vorlage bei der Einfuhr zu übermitteln ist. Darüber hinaus muss spätestens zwei Kalendertage vor dem Tag der Wareneinfuhr eine Sicherheitszahlung in Höhe von mindestens den Beträgen der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer (soweit anwendbar), die im Zusammenhang mit der Wareneinfuhr zu entrichten sind, geleistet werden. Die Sicherheitszahlung wird später auf die Zahlung der Einfuhrmehrwertsteuer und der Verbrauchssteuern angerechnet.
Die freiwillige Erprobung von SPOT findet vom 6. April bis zum 27. Mai 2026 statt. Ab dem 1. Juni 2026 wird das System in vollem Umfang angewendet, einschließlich der obligatorischen Leistung einer Sicherheitszahlung.
Grundsätzlich gilt SPOT für die Einfuhr von Waren aus den Mitgliedstaaten der EAWU im Straßentransport. Aus dem Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen sind:
- Bargeld und Geldinstrumente;
- Erdöl und Erdölerzeugnisse, elektrische Energie sowie Waren, die durch Rohrleitungen transportiert werden;
- Waren, die von natürlichen Personen für persönliche, familiäre und häusliche Zwecke eingeführt werden;
- Waren, die zwischen dem Kaliningrader Gebiet und dem übrigen Gebiet Russlands befördert werden;
- Waren, bei denen Angaben zu den betreffenden Vorgängen ein Staatsgeheimnis darstellen, sowie Lieferungen für diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen;
- sonstige Waren, sofern sie von der Regierung der Russischen Föderation zusätzlich ausgenommen werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass derzeit keine besonderen Haftungsmaßnahmen für Verstöße gegen die SPOT-Anforderungen festgelegt sind. Entsprechende Änderungen werden jedoch diskutiert.
Für Unternehmen bedeuten die neuen Regeln vor allem eine zusätzliche Belastung der Betriebsmittel, da die Steuer bei Einfuhren aus den EAWU-Staaten faktisch im Voraus zu entrichten ist. Den Importeuren wird außerdem ein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Vorbereitung der Angaben zur Lieferung, die zusätzliche Abstimmung mit dem Frachtführer usw. auferlegt.
Unternehmen, die regelmäßig Waren in den Mitgliedstaaten der EAWU einkaufen, sollten bereits jetzt prüfen, wie die neuen Anforderungen in ihre operativen Prozesse integriert werden und wie sich die Sicherheitszahlung auf den Lieferplan und die Liquidität auswirkt. Insbesondere wird es erforderlich sein, die Zusammenarbeit mit den Frachtführern hinsichtlich der rechtzeitigen Übermittlung des QR-Codes zu organisieren und festzulegen, welche Partei die Risiken trägt, wenn solche Daten fehlen oder fehlerhaft sind. In der Praxis kann dies eine Überprüfung der Bedingungen der Verträge mit Frachtführern erforderlich machen, einschließlich der Verteilung der Verantwortung sowie der Fristen und des Verfahrens für den Informationsaustausch.