Newsletter: "Künstliche Intelligenz in Russland vor Neuregelung"

 

In Russland könnte demnächst ein neues föderales Gesetz verabschiedet werden, das auf die Regelung von Rechtsverhältnissen abzielt, die in irgendeiner Weise mit “Künstlicher Intelligenz” (KI) verbunden sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf des russischen Digitalministeriums wurde am 17. März 2026 auf dem Portal für normative Rechtsakte veröffentlicht (https://regulation.gov.ru/projects/166424/). Die erste öffentliche Diskussion ist nunmehr am 16. April 2026 abgeschlossen worden. Aller Voraussicht nach wird der Gesetzesentwurf jetzt an die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion und Anmerkungen insbesondere der Wirtschaftsverbände angepasst - und dann zur erneuten Diskussion gestellt.

 

Über souveräne und nationale KI

 

Eine der wichtigsten Neuerungen ist das Register vertrauenswürdiger “Modelle Künstlicher Intelligenz” (definiert in Art. 3 Ziff. 6 des Entwurfs), die für die Verwendung in staatlichen Informationssystemen und in bedeutenden Einrichtungen der kritischen Infrastruktur zugelassen sind. Um in das Register aufgenommen zu werden, muss ein KI-Modell besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Insbesondere wird vorausgesetzt, dass solche KI-Modelle Daten ausschließlich auf dem Territorium Russlands verarbeiten, um deren Abfluss ins Ausland zu verhindern. Die Konformitätsprüfung soll unter anderem durch den Föderalen Dienst für technische und Exportkontrolle (FSTEK) und den Föderalen Sicherheitsdienst (FSB) erfolgen. Konkrete Kriterien wird die Regierung gemeinsam mit der Zentralbank und Staatskonzernen erarbeiten, deren Interessensbereich von dem jeweiligen Modell direkt betroffen ist.

Neben dem Status "vertrauenswürdig" kann ein KI-Modell auch den Status "national" und "souverän" erhalten: Das Modell muss auf dem Territorium Russlands von russischen Bürgern und juristischen Personen entwickelt werden und auf Daten basieren, die innerhalb des Landes erhoben wurden. Solche Modelle können mit staatlicher Unterstützung bei der Entwicklung, Einführung und Anwendung rechnen.

 

Über das Recht der Bürger auf Schutz vor negativen Folgen

 

Der Gesetzentwurf legt außerdem die Rechte der Bürger bei der Nutzung von Technologien der Künstlichen Intelligenz fest. So werden Betreiber von KI, die für den Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen oder das Treffen autonomer Entscheidungen eingesetzt werden (dies könnte beispielsweise das bekannte "System" sein, das darüber entscheidet, ob einer Person ein Kredit oder Darlehen bei einer Bank gewährt wird), verpflichtet, die Nutzer darüber zu informieren. Darüber hinaus – falls die Handlungen des Systems möglicherweise Rechte Dritter beeinträchtigen könnten, müssen auch diese informiert werden. Beispiele für solche Situationen werden im Dokument jedoch nicht genannt.

Zudem soll Bürgern die Möglichkeit eingeräumt werden, Entscheidungen von staatlichen Behörden, die unter Nutzung von KI getroffen oder ausgeführt wurden, außergerichtlich anzufechten sowie eine Entschädigung für durch Künstliche Intelligenz verursachte Schäden zu erhalten.

 

Über die Regelung von Urheberrechten

 

Das Dokument beantwortet auch die Frage nach den Urheberrechten an Inhalten, die mithilfe von neuronalen Netzen generiert wurden. Diese werden als Gegenstand des geistigen Eigentums anerkannt und nach den Bestimmungen des russischen Zivilgesetzbuches geschützt. Dabei können die Entwickler der Modelle eigene Regeln und Einschränkungen festlegen, müssen diese jedoch detailliert in den Nutzungsbedingungen aufführen, mit denen der Nutzer vertraut gemacht werden muss und von dem eine informierte, freie Zustimmung zur Einhaltung dieser Bedingungen eingeholt werden muss.

 

Über die verpflichtende Kennzeichnung von KI-Inhalten

 

Ein besonderer Stellenwert wird im Dokument den Methoden zur "Identifizierung synthetisierter Inhalte" eingeräumt – also Videoclips, Bilder und anderen Medien, die mithilfe von neuronalen Netzen generiert wurden. Dem Gesetz zufolge muss der Betreiber des KI-Dienstes solche Inhalte mit einem speziellen Warnhinweis kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dabei nicht nur für Menschen erkennbar sein, sondern auch maschinenlesbar – offenbar, um sie mit speziellen Programmen überprüfen zu können.

Die Überprüfung auf das Vorhandensein einer Kennzeichnung obliegt nicht nur den Betreibern von KI-Diensten, sondern auch den Betreibern verschiedener Plattformen, Portale und Websites, wenn deren tägliche Nutzerzahl mehr als 100.000 beträgt.

Werden Inhalte ohne Kennzeichnung festgestellt, muss entweder eine solche Kennzeichnung angebracht oder der Inhalt von der Plattform entfernt werden. Zwischen Nutzern und Website-Betreibern kann ein Vertrag geschlossen werden, wodurch auf eine Kennzeichnung verzichtet wird. Hierbei gibt es jedoch einen wichtigen Vorbehalt: Es handelt sich dabei um die für Menschen erkennbare Kennzeichnung, während die maschinenlesbare Kennzeichnung in jedem Fall vorhanden sein muss.

 

Noch viel Diskussionsbedarf

 

Wie die Verfasser des Gesetzentwurfs in den Begleitdokumenten anmerken, wird dieser einen Rahmencharakter haben und sich automatisch auf alle Bürger Russlands sowie auf juristische Personen, Haushaltseinrichtungen, Organe der kommunalen Selbstverwaltung und der föderalen und regionalen Behörden erstrecken. Es wird davon ausgegangen, dass etwa acht Millionen juristische Personen und Einzelunternehmer darunter fallen.

 

"Die Entwicklung des Gesetzentwurfs ist von der Notwendigkeit diktiert, den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger, die Sicherheit der Gesellschaft und des Staates bei der Einführung und Nutzung von Technologien der Künstlichen Intelligenz zu gewährleisten sowie die technologische Unabhängigkeit bei der Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen für die Entwicklung und Einführung von Technologien der Künstlichen Intelligenz sicherzustellen", wird in den Dokumenten betont.

Da dies nicht der erste Gesetzentwurf ist, der darauf abzielt, die Nutzung und Entwicklung von KI in Russland zu regeln, wird auch dieser Entwurf viele Fragen, Anmerkungen und Empfehlungen bei den Experten hervorrufen, insbesondere auch zum Gesamtkonzept der vorgeschlagenen rechtlichen Regulierung. Daher kann der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf keinesfalls als endgültig bezeichnet werden und eine Verabschiedung noch in 2026 gilt als ausgeschlossen.

 

Ob darüber hinaus irgendwann ein vollwertiges “Digitalgesetzbuch” kommt, an dem schon lange gearbeitet wird, ist auch angesichts des Umfangs der Arbeit derzeit überhaupt nicht absehbar.

 

Nach Einschätzung der größten russischen Unternehmen und Wirtschaftsverbände würde die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs „Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Anwendungsbereiche von Technologien der Künstlichen Intelligenz in Russland“ in seiner derzeitigen Fassung zu Risiken für Unternehmen und Bürger führen: Die Kosten der Unternehmen für die Einführung von KI würden steigen, die Markteinführung von Produkten würde sich verlangsamen, Entwicklungen würden in andere Rechtsräume verlagert, und der Zugang der Russen zu modernen Technologien – etwa bei Diagnostik und Behandlung – würde eingeschränkt. Dies geht aus Stellungnahmen zu dem Entwurf hervor, die auf dem Portal regulation.gov.ru veröffentlicht wurden. Insgesamt beteiligten sich mehr als 150 Experten an der Diskussion, darunter Vertreter von Rosneft, Rosseti, der Vereinigung der Computer- und Informationstechnologieunternehmen (APKIT), der Vereinigung Digitaler Plattformen (ADP), der Vereinigung Europäischer Unternehmen (AEB), der Industrie- und Handelskammer (TPP), Megafon, RVB (das zusammengeschlossene Unternehmen Wildberries & Russ) u.a.

 

Die schärfste Kritik riefen die Anforderungen des Entwurfs an souveräne und nationale KI-Modelle hervor (laut Entwurf solche, die vollständig in Russland erstellt wurden). Rosneft wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Anforderung, Datensätze für das Modelltraining ausschließlich auf dem Territorium Russlands durch Bürger und juristische Personen des Landes zu bilden und zu verarbeiten, technisch undurchführbar sei: Es gebe nicht genügend relevante Daten in russischer Sprache in offenen Quellen, und die erforderliche Recheninfrastruktur sei noch nicht geschaffen. Das Unternehmen schlug eine dreijährige Übergangsfrist für diese Anforderung vor. Rosneft bat außerdem zu erlauben, öffentlich zugängliche Internetdaten unabhängig vom Standort der Server zu nutzen – die derzeitige Formulierung erfasse beispielsweise nicht die Artikel von Russen auf Wikipedia, die auf ausländischen Servern gespeichert sind.

 

TPP, AEB und ADP wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass es in Russland derzeit keine Modelle gebe, die allen genannten Kriterien der Souveränität entsprächen – alle heimischen Entwicklungen verwendeten ausländische Komponenten und offene Datensätze. Die Anforderung, Datensätze ausschließlich in Russland zu bilden, berücksichtige nicht, dass grundlegendes Wissen nicht national gebunden sei, und die Beschränkung auf rein russische Daten zu einer Verschlechterung der Modellqualität führen werde und den technologischen Rückstand vergrößern würde. Die TPP merkte zudem an, dass die Anforderung dem Vertrag über die EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) widerspreche, der den freien Datenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten garantiere.

Die AEB schreibt außerdem, dass nach den derzeitigen Formulierungen der Gesetzesentwurf auf alle ausländischen KI-Dienste anwendbar sei, die in Russland verfügbar sind – selbst wenn sie keine russischsprachigen Versionen hätten, keine Werbung für russische Nutzer schalteten und keine Zahlungen in Rubel akzeptierten. Dies führe dazu, dass das Gesetz auf alle ausländischen Unternehmen anzuwenden sei, deren Dienste in Russland irgendwie verfügbar sind – folglich müssten auch alle russischen KI-Dienste die Gesetze aller Länder einhalten, in denen sie verfügbar seien, so die Stellungnahme. Die Vereinigung schlug vor, analog zum Gesetz über die „Landung“ ausländischer IT-Unternehmen Kriterien für die Zielgruppenausrichtung einzuführen: die Anforderungen nur auf Unternehmen anzuwenden, deren Tätigkeit auf das russische Publikum ausgerichtet ist.

 

Die ADP, TPP und RVB merkten an, dass die Pflicht zur Kennzeichnung aller generierten Inhalte für Marktplätze mit Millionen von Produktkarten technisch undurchführbar sei: Eine Massenkennzeichnung als „KI-generiert“ würde beim Verbraucher einen falschen Eindruck erzeugen und zu Misstrauen gegenüber dem Produkt, dem Verkäufer und der Plattform führen, was einen Umsatzrückgang zur Folge hätte. Die Pflicht der Plattformen, das Vorhandensein einer Kennzeichnung zu überprüfen und die synthetische Herkunft von Inhalten zu erkennen, bezeichneten die Verfasser der Stellungnahmen als nicht umsetzbar – hierfür gebe es derzeit keine zuverlässige Software. Gleichzeitig erlaube der Gesetzesentwurf dem Nutzer, auf eine Kennzeichnung zu verzichten, was den Schutz der Bürger vor Deepfakes schwächen könne, so die RVB. Das Unternehmen schlug vor, zwischen „synthetisiertem Material“ (Deepfakes, Imitationen) und „KI-assistierten funktionalen Inhalten“ (Produktbeschreibungen, technische Texte) zu unterscheiden – die Kennzeichnungspflicht solle nur für die erste Kategorie gelten.

 

Die Vereinigung der Juristen Russlands (AJUR) bezeichnete in ihrer Stellungnahme den Gesetzesentwurf als „übermäßig auf staatliche Kontrolle ausgerichtet und die Interessen der Wirtschaft unzureichend berücksichtigend“. Nach Ansicht der Vereinigung ist die Definition von KI im Dokument zu weit gefasst und umfasst praktisch jede Software mit Automatisierungs- oder maschinellen Lernelementen. Darüber hinaus sah die AJUR einen Widerspruch zum Grundsatz der Rechtsklarheit: Der Gesetzesentwurf sehe die Verabschiedung einer großen Anzahl konkretisierender untergesetzlicher Rechtsakte vor, aber wesentliche Einschränkungen von Rechten und Pflichten sollten nicht durch solche Dokumente, sondern durch das Bundesgesetz selbst bestimmt werden.

 

Mit welchem konkreten Inhalt der Gesetzesentwurf letztlich in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gehen wird, ist daher derzeit noch nicht klar absehbar. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.