Am 8. März 2026 ist das Föderalgesetz Nr. 51-FZ in Kraft getreten, das die Kontrolle über ausländische Investitionen in strategisch wichtigen Bereichen in Russland erheblich ausweitet.
Nun fallen nicht nur Transaktionen mit Aktien strategischer Gesellschaften unter die Regelung, sondern auch der Erwerb von staatlichem oder kommunalem Vermögen, das zu den wichtigsten Produktionsmitteln gehört, die für strategische Tätigkeiten genutzt werden. Ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen wurden nichtkommerzielle Organisationen, die strategische Tätigkeiten ausüben, wenn ein ausländischer Investor die Kontrolle über sie erlangt oder deren Vermögen im Wert von 25% oder mehr des Buchwerts der Aktiva erwirbt.
Außerdem wurden Branchen bzw. Tätigkeiten hinzugefügt, die nunmehr auch als strategisch gelten. Dazu gehören nun:
- die Nutzung von (nicht bundesstaatlichen) Grundstücksflächen mit bestimmten Mengen an Erdöl-, Erdgas-, Gold- und Kupferreserven sowie Flächen, die Uran, seltene Erden, Nickel, Kobalt, Tantal, Niob, Beryllium, Diamanten, Lithium, Metalle der Platingruppe enthalten;
- die Nutzung von Grundstücksflächen mit Grundwasser bei einer Förderung von 3.000 Kubikmetern pro Tag, wenn das Wasser zur Veräußerung nach Aufbereitung oder Abfüllung gewonnen wird;
- die Herstellung von Fischereierzeugnissen, wenn die Einnahmen aus dieser Tätigkeit 50% oder mehr der Gesamteinnahmen betragen und das Vermögen des Unternehmens und seiner Unternehmensgruppe RUB 800 Mio übersteigt;
- die Weideaquakultur in Bezug auf anadrome Fischarten (Pazifische Lachse).
Wenn ein ausländischer Investor einer strategischen Produktionsgesellschaft von Fischereierzeugnissen mindestens 5% der Stimmrechtsaktien (Anteile) eines Unternehmens hält, das neuen strategischen Tätigkeiten nachgeht, muss innerhalb von 180 Tagen (bis September 2026) eine Information darüber an die zuständige Behörde übermittelt werden. Bei einem Anteil von mehr als 50% ist innerhalb von 365 Tagen (bis März 2027) entweder eine Zustimmung zur Etablierung der Kontrolle einzuholen oder der Anteil auf 50% oder weniger zu reduzieren und dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Nichteinhaltung droht mit dem Entzug des Stimmrechts auf der Hauptversammlung der Aktionäre (Gesellschafter).
Bei der Erteilung von Lizenzen, Akkreditierungsbescheinigungen, Konformitätsdokumenten (einschließlich im Bereich der Verkehrssicherheit, der Fischerei, der Nutzung von Grundstücksflächen) sind die Unternehmen verpflichtet, Angaben zu den Begünstigten, wirtschaftlich Berechtigten und kontrollierenden Personen offenzulegen. Von ausländischen Investoren wird zudem verlangt, das Vorhandensein einer Aufenthaltserlaubnis oder eines anderen Dokuments, das das Recht auf ständigen Aufenthalt in einem ausländischen Staat bestätigt, anzugeben.
Das neue Gesetz verschärft die Kontrolle über ausländische Investitionen in strategischen Branchen erheblich. Unternehmer müssen prüfen, ob ihr Geschäft unter die neuen Kriterien fällt, insbesondere in den Bereichen Nutzung von Grundstücksflächen, Fischerei und Herstellung von Fischereierzeugnissen. Es ist wichtig, Mitteilungen oder Anträge rechtzeitig innerhalb der festgelegten Fristen einzureichen, um Sanktionen bis hin zum Entzug des Stimmrechts oder gar der Enteignung zu vermeiden. Auch bei der Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen wird eine umfassendere Offenlegung der Eigentumsstruktur erforderlich sein.