Newsletter: “Historische” Migrationskarte für Ausländer soll ab 2028 abgeschafft werden"

Die Sorge vieler Ausländer, nach der Einreise nach Russland ihre Migrationskarte zu verlieren, könnte bald Geschichte sein. Das russische Innenministerium hat vorgeschlagen, die Migrationskarte ab 1. Januar 2028 abzuschaffen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

 

Ausländer sind schon seit Sowjetzeiten verpflichtet, bei Einreise nach Russland eine Migrationskarte mit auszufüllen und bei der Passkontrolle vorzulegen. Diese wird dann “abgestempelt” und ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diese Karte kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen. Darüber hinaus ist ohne die Migrationskarte u.a. keine Wohnsitzanmeldung möglich und auch Bankkonten können teilweise gesperrt werden, wenn der Bank keine aktuelle Migrationskarte vorgelegt wird.

 

Begründet wird die Zweckmäßigkeit der Abschaffung der Migrationskarte damit, dass die Erfassung und der Austausch der darin enthaltenen Daten inzwischen ohnehin in elektronischer Form erfolge. Dies ermögliche eine angemessene Überwachung des Aufenthalts von Migranten im Land.

 

Der Gesetzesentwurf sieht nunmehr vor, dass Ausländer von der Pflicht befreit werden, bei der Ein- und Ausreise in die Russische Föderation ein solches Dokument auszufüllen. Er wurde bereits vom Innenministerium zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.

 

Der Text des Gesetzentwurfs “Über die Einführung von Änderungen in einzelne Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation" und die dazugehörigen Materialien können auf dem föderalen Portal für Entwürfe normativer Rechtsakte eingesehen werden (ID: 01/05/03-26/00166409).

 

Die Änderungen betreffen mehrere Gesetze:

  • Föderales Gesetz Nr. 114-FZ vom 15. August 1996 "Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation";
  • Föderales Gesetz Nr. 128-FZ vom 25. Juli 1998 "Über die staatliche daktyloskopische Registrierung in der Russischen Föderation";
  • Föderales Gesetz Nr. 115-FZ vom 25. Juli 2002 "Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation";
  • Föderales Gesetz Nr. 109-FZ vom 18. Juli 2006 "Über die Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation";
  • Föderales Gesetz Nr. 229-FZ vom 2. Oktober 2007 "Über das Vollstreckungsverfahren";
  • Föderales Gesetz Nr. 3-FZ vom 7. Februar 2011 "Über die Polizei".

 

Gleichzeitig wird mit den Änderungen vorgeschlagen, für Ausländer, die visumfrei in die Russische Föderation einreisen wollen, eine Pflicht vorzusehen, dies vorab anzumelden. So müssten Migranten eine solche Meldung elektronisch spätestens 72 Stunden vor der Einreise übermitteln, im Falle von Umständen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer Notfallbehandlung, einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Verwandten spätestens 24 Stunden vorher. Die Gültigkeitsdauer einer solchen Meldung wird ab dem Tag ihrer Vorlage berechnet und beträgt unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer des Ausländers in der Russischen Föderation höchstens 90 Tage im laufenden Kalenderjahr.