Bis Ende August müssen russische Unternehmen / ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Russland eine Benachrichtigung über die Teilnahme an der IUG bei der Steuerbehörde einreichen. Die Einreichung erfolgt einmal pro Jahr. Die Benachrichtigung kann von jedem relevanten russischen IUG-Mitglied getrennt eingereicht werden oder die Muttergesellschaft von IUG kann ein Mitglied damit beauftragen, die Benachrichtigung für sich und die anderen IUG-Mitglieder einzureichen.
Die Benachrichtigungspflicht besteht für diejenigen IUG, die die eine dreistufige Verrechnungspreisdokumentation (Master File, Country-by-Country Report, Local File) vorbereiten. Bezogen auf IUG mit einer Muttergesellschaft aus einem EU-Staat besteht idR diese Pflicht, falls der konsolidierte Konzernumsatz mehr als EUR 750 Mio. beträgt.
Derzeit ist das Bussgeld für die Unterlassung der obigen Pflicht relativ niedrig (RUB 50.000). Das Bussgeld für die Unterlassung dieser Benachrichtigungspflicht für die Perioden ab 2024 wird deutlich (10-fach) erhöht.
Es wäre zu empfehlen, zu überprüfen, ob diese Pflicht seitens Ihres Unternehmens besteht und die Benachrichtigung, bei Bestehen dieser Pflicht, mit Einhaltung der Frist vorzunehmen.
Newsletter: "Die Frist für die Einreichung von Benachrichtigungen über die Beteiligung an der internationalen Unternehmensgruppe (IUG) für 2023 läuft ab"
19/08/2024