Deutschland hat der Russischen Föderation notifiziert, dass das Abkommen vom 29. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie das dazugehörige Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2027 vollständig suspendiert werden. Dies teilt das russische Finanzministerium mit.
Seit dem 8. August 2023 wendet Russland wesentliche Bestimmungen des Abkommens bereits nicht mehr an. Dazu gehören insbesondere die Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Vermögen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Einzelne Bestimmungen, darunter Artikel 23 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, wurden durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 585 vom 8. August 2023 hingegen nicht suspendiert.
Ab 2027 entsteht daher eine asymmetrische Situation: Deutschland suspendiert das Abkommen vollständig, während sich der Katalog der von Russland suspendierten Bestimmungen formal nicht ändert. In Fällen, in denen andere Staaten Doppelbesteuerungsabkommen vollständig suspendiert haben, hat Russland die betreffenden Abkommen als Reaktion darauf nicht ebenfalls vollständig suspendiert. Es ist daher zu erwarten, dass die von Russland nicht suspendierten Bestimmungen zumindest auf russischer Seite auch nach dem 1. Januar 2027 weiterhin Anwendung finden.
Die zentrale praktische Frage ist die Anrechnung in Deutschland entrichteter Steuern in Russland. Dabei kann sich die Rechtslage für natürliche und juristische Personen erheblich unterscheiden.
Diese und weitere Fragen erörtern wir in unserem Webinar am 5. August 2026 um 13:00 Uhr Moskauer Zeit.