Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Präsidialerlass Nr. 377 vom 1. Juni 2026 das in Erlass Nr. 95 vorgesehene Sonderverfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern auf Bankeinlagen und Depositen ausgeweitet hat. Nun hat die Bank von Russland erläutert, wie die neuen Regelungen anzuwenden sind.
Die wichtigste Klarstellung betrifft den monatlichen Schwellenwert von 10 Mio. RUB. Bei Bankeinlagen wird dieser für jeden Einleger gesondert berechnet. Maßgeblich ist die Gesamthöhe der Verpflichtungen der Bank gegenüber diesem Einleger im jeweiligen Kalendermonat, nicht die Gesamthöhe der Verpflichtungen der Bank gegenüber allen ausländischen Gläubigern. Übersteigen die Verpflichtungen gegenüber einem bestimmten Einleger 10 Mio. RUB nicht, findet das Verfahren nach Erlass Nr. 95 keine Anwendung. Wird der Schwellenwert überschritten, erfolgt die Erfüllung durch Gutschrift der Mittel auf ein С-Konto, sofern keine besondere Genehmigung vorliegt. Früher hat die Bank von Russland die Auffassung vertreten, dass für die Berechnung des Schwellenwerts die Gesamthöhe aller Verpflichtungen des Schuldners gegenüber sämtlichen ausländischen Gläubigern im jeweiligen Kalendermonat maßgeblich sei.
Erlass Nr. 95 gilt ausschließlich für Verpflichtungen aus Bankeinlagenverträgen. Verpflichtungen aus Bankkonto- und Korrespondenzkontoverträgen fallen nicht in seinen Anwendungsbereich.
Die Bank von Russland hat außerdem bestätigt, dass das Sonderverfahren bei der Rückzahlung von Einlagen und der Zahlung von Zinsen anzuwenden ist. Vor Fälligkeit der Verpflichtung muss die Bank den Status der Einlage nicht ändern. Bereits bestehende Einlagen werden nicht automatisch in C-Konten umgewandelt. Eine Verlängerung des Vertrags ist zulässig. Zinszahlungen im Zusammenhang mit der Verlängerung unterliegen jedoch weiterhin den Anforderungen des Erlasses Nr. 95.
Die Klarstellung mildert die Folgen des Erlasses Nr. 377 somit erheblich, insbesondere durch die gesonderte Anwendung des Schwellenwerts von 10 Mio. RUB auf jeden einzelnen Einleger. Mittel werden nur dann auf ein C-Konto gutgeschrieben, wenn die innerhalb eines Monats gegenüber dem jeweiligen Einleger fälligen Verpflichtungen den Schwellenwert überschreiten.