Änderungen im Zivil- und Arbitrageprozess treten ab 1. Oktober 2019 in Kraft

Am 12. September 2019 hat das Plenum des russischen Obersten Gerichtes den Beginn der Arbeit neuer Berufungs- und Kassationsgerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit auf den 1. Oktober festgelegt. Bisher gab es im normalen Zivilprozess im Gegensatz zum Arbitrageprozess für Wirtschaftsstreitigkeiten keine separaten Berufungs- und Kassationsgerichte. D.h. die Berufungs- und Kassationsklagen wurden praktisch vom selben Gericht, wenn auch durch verschiedene Richter, verhandelt. Dies wurde als Verstoß gegen das Unabhängigkeitsprinzip angesehen.

Die neuen Berufungsgerichte haben ihren Sitz in Moskau, St. Petersburg, Sotschi, Nizhnij Nowgorod und Nowosibirsk, die neuen Kassationsgerichte – in Saratow, Moskau, St. Petersburg, Krasnodar, Pjatigorsk, Samara, Tscheljabinsk, Kemerowo, und Wladiwostok.

 

Am 1. Oktober 2019 treten noch wichtige Änderungen im Zivil- und Arbitrageprozess in Kraft gem. dem Föderalen Gesetz Nr. 451-FZ vom 28. November 2018. Diese sind Teil der umfassenden Prozessrechtsreform, die den Zivil- und Arbitrageprozess insgesamt angleichen soll.

 

Kassationsklagen im Zivilprozess können nunmehr in elektronischer Form eingereicht werden. Die Information über die Klageannahme und den ersten Gerichtstermin wird künftig auf der offiziellen Internetseite des zuständigen Gerichts spätestens 15 Tage vor dem jeweiligen Gerichtstermin veröffentlicht, bei Gerichtsfällen mit verkürzten Verhandlungsfristen spätestens drei Tage vor dem Gerichtstermin.

 

Die maximale Verfahrensdauer in der ersten Instanz im Arbitrageprozess wurde von drei auf sechs Monate erhöht, für besonders schwierige Fälle von sechs auf neun Monate. Für Arbitrageprozesse unter Beteiligung einer ausländischen Partei wurde die maximale Verfahrensdauer ebenfalls von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.  Damit soll erreicht werden, dass die ausländischen Parteien ordnungsgemäß geladen bzw. benachrichtigt werden können. Ebenso wurde die Frist zur Geltendmachung von Prozesskosten von drei auf sechs Monate verlängert.

 

Die Regeln zur Prozessvertretung wurden sowohl für den Arbitrage- als auch den Zivilprozess verschärft. Eine Vertretung darf nur noch durch Bevollmächtigte erfolgen, die über einen russischen Hochschulabschluss oder einen akademischen Grad in Rechtswissenschaften verfügen; ausgenommen hiervon ist die Vertretung vor Friedens- und Bezirksgerichten.