Nesletter: "Mehrwertsteuererhöhung auf 22% und Streichung einiger Vergünstigungen bei Sozialversicherungsbeiträgen"

Das russische Finanzministerium hat der Regierung ein umfassendes Paket von Änderungen zum russischen Steuergesetzbuch vorgelegt. Es zielt darauf ab, die Haushaltseinnahmen zu erhöhen. Sollten die Änderungen angenommen werden, erwartet die Wirtschaft, insbesondere KMU, ab dem 1. Januar 2026 erhebliche Steuererhöhungen. Zu den wichtigsten geplanten Neuerungen gehören Änderungen bei der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Es wird allgemein erwartet, dass die Steueränderungen so vom russischen Parlament angenommen werden.

 

Einer der Hauptvorschläge ist die Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 20% auf 22%. Für sozial wichtige Güter soll jedoch weiterhin der ermäßigte Satz von 10% gelten. Außerdem ist geplant, die jährliche Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für Unternehmen, die das vereinfachte Besteuerungssystem anwenden, von 60 Millionen auf 10 Millionen Rubel zu senken. Dies wird viele KMUs betreffen, die derzeit nach dem vereinfachten Besteuerungssystem arbeiten.

 

Für KMU stehen weitere wichtige Änderungen an. Das Finanzministerium schlägt vor, die während der Pandemie eingeführten ermäßigten Tarife für Sozialversicherungsbeiträge (15% statt 30% für Zahlungen, die den Mindestlohn übersteigen) abzuschaffen. Diese werden nur für bestimmte prioritäre Branchen beibehalten. Unternehmen in den Bereichen Handel, Bauwesen und einer Reihe anderer Branchen müssen den allgemeinen Tarif anwenden.

 

Die Änderungen betreffen auch das Glücksspielgewerbe, für das eine neue Steuer eingeführt wird. Positiv ist, dass die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des föderalen Investitionsabzugs für Unternehmensgruppen erweitert werden sollen: Jedes Mitglied einer Gruppe von Steuerpflichtigen, das Kapitalinvestitionen getätigt hat, kann die Vergünstigung unabhängig von der Branche in Anspruch nehmen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen gehören zu den folgenreichsten im Steuerbereich der letzten Jahre. In Anbetracht des geplanten Inkrafttretens schon ab 1. Januar 2026 ist es für Unternehmen bereits jetzt ratsam, die möglichen Auswirkungen auf ihre Tätigkeit zu analysieren.