In Weißrussland wird geplant, Steuersätze und Gebühren zu erhöhen

In Weißrussland hat man einen Entwurf zum Steuerkodex ausgearbeitet, der zahlreiche Steueränderungen, sofern sie vom Rat der Republik genehmigt und von A. Lukaschenko unterzeichnet werden, sowie eine erhebliche Erhöhung der Steuern vorsieht. Dies betrifft insbesondere:

  • Einkommensteuer. Die geplante Erhöhung – von 9% bis auf 13%. Zielgruppe – Mitarbeiter von Unternehmen, die im Hochtechnologienpark und in der Sonderwirtschaftszone des chinesisch-belarussischen Industrieparks „Great Stone“ ansässig sind.                                                                                                                                                     

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der 9%-e Einkommensteuersatz vergünstigt ist und im Rahmen einer Sonderregelung und in einem festgelegten Zeitrahmen bereitgestellt wurde. Nämlich

 

  • bis zum 1. Januar 2049 - für Ansässigen des Hochtechnologienparks (Punkt 1 des Präsidialdekrets vom 21. Dezember 2017 Nr. 8 "Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft" und
  • bis zum 1. Januar 2027 - für Ansässigen des Industrieparks "Great Stone" (Punkt 51 des Präsidialdekrets vom 12. Mai 2017 Nr. 166 " Über Fortbildung der Sonderrechtsordnung des chinesisch-belarussischen Industrieparks "Great Stone".

 

Daher kann die Erhöhung der Einkommensteuersätze für Mitarbeiter von Unternehmen, die im Hochtechnologienpark und Industriepark "Great Stone" ansässig sind, als Verstoß gegen die vorgenannten Präsidialdekrete angesehen werden, was die Investitionsattraktivität Weißrusslands beträchtlich berühren kann.

 

  • Körperschaftssteuer. Die geplante Erhöhung – von 18% bis auf 30%. Gezielt auf Mobilfunkbetreiber und Festnetzbetreiber;
  • örtliche Steuer. Die oberste Steuergrenze – 30 Euro. Die lokalen Behörden dürfen so eine Steuer für das Überqueren der belarussischen Staatsgrenze mit Fahrzeugen mit einem Höchstgewicht von bis zu 5 Tonnen einführen;
  • Kraftfahrzeugsteuer. Diese neue Steuerart wird anstelle der Gebühr für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr eingeführt. Zielgruppen – juristische und natürliche Personen. Die Kfz-Steuersätze werden für ein Jahr festgestellt und sollen als Festbeträge gelten.