Die belarussische Regierung hat beschlossen, die Landesgrenzüberschreitung einzuschränken. Neue Regeln zur Selbstisolation

Ab dem 1. November 2020 hat Belarus die Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser durch Grenzkontrollstellen und Kontrollpunkte an Bahnhöfen vorübergehend ausgesetzt.

 

Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die über den Nationalflughafen Minsk nach Weißrussland einreisen, sowie für

 

  • einreisende Ausländer, die Diplomaten- und Dienstpässe haben;
  • Delegationsführer und Delegationsangehörige;
  • Ausländer, die unentgeltliche internationale Hilfe für Weißrussland leisten;
  • Fahrer, die im grenzüberschreitenden Waren- und Gütertransport sowie bei der Passagier- und Postbeförderung beschäftigt sind;
  • Binnenschiff- und Zugbesatzungsmitglieder;
  • Ausländer, die Ehepartner, Eltern oder Kinder der belarussischen Staatsangehörigen sind;
  • Ausländer, die das Recht auf Daueraufenthalt oder auf den zeitweiligen Aufenthalt in Belarus haben;
  • Ausländer, die nachweislich berufs-/tätigkeitsbedingt in Belarus einreisen.

 

Die nach Belarus einreisenden Ausländer wie Ehepartner, Eltern oder Kinder der belarussischen Staatsangehörigen sowie Ausländer, die das Recht auf Daueraufenthalt oder auf den zeitweiligen Aufenthalt in Belarus haben, sind verpflichtet, sich innerhalb von zehn Kalendertagen nach Einreise aus einem durch das Coronavirus-19 akut betroffenen Risikogebiet – das vom belarussischen Gesundheitsministerium als solchem eingestuften - unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten.