Newsletter: "Rückzugsbedingungen für ausländische Unternehmen verschärft"

Die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland hat am 26. September 2023 beschlossen, die sogenannte „freiwillige Zahlung“ (de facto Wegzugsteuer), die beim Verkauf russischer Tochterunternehmen mit Kapital aus „unfreundlichen Staaten“ fällig ist, bis auf mindestens 15% des Marktwertes zu erhöhen. Die offizielle Bekanntgabe finden Sie unter diesem Link.   

 

Die „freiwillige Zahlung“ gilt offiziell seit März 2023 als eine der Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung der Regierungskommission zum Verkauf westlicher Tochterunternehmen.  

 

Vor der Erhöhung wurden mindestens 10% von der Hälfte des Marktwerts der Anteile als Wegzugsteuer berechnet. Nun gilt der volle Marktwert als Bemessungsgrundlage mit Anwendung von einem erhöhten Satz, was tatsächlich mehr als eine Verdoppelung der Wegzugsteuer bedeutet.

 

Aufgrund von Informationen in den Medien wird erwartet, dass die Wegzugsteuer dem Fiskus in diesem Jahr umgerechnet rund EUR 1,1 Mrd. einbringt.