Vereinfachte Unternehmensgründungen in Russland

Auf Initiative des russischen Wirtschaftsministers Maxim Oreschkin soll in Zukunft die Gründung juristischer Personen ohne eine juristische Adresse möglich werden. Die russische Regierung hat diese Initiative auf der Sitzung des Präsidiums des Präsidialrats für strategische Entwicklung und vorrangige Projekte vom 31. Januar 2018 genehmigt, sodass die Registrierung von juristischen Personen zukünftig entweder auf Basis von Briefkastenadressen oder staatlichen elektronischen Postfachdiensten möglich werden wird. Entsprechende Gesetzesentwürfe sollen in Kürze vorbereitet werden. Konkrete Wortlaute liegen noch nicht vor.

Russland nimmt im „Doing Business Report“ der Weltbank in der Kategorie „Starting a Business“ – also Gründung von Unternehmen - Rang 28 von 190 ein. Das Ranking dürfte sich durch diese und die nachstehenden Reformen weiter verbessern. 

Im April und Oktober 2018 treten bereits verabschiedete Änderungen des Gesetzes „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“ (Gesetz Nr. 312-FZ vom 30. Oktober 2017) in Kraft, die das Registrierungsverfahren vereinfachen. Ab 29. April 2018 werden die Registrierungsfristen bei der Einreichung von Anträgen bei sog. „Multifunktionszentren“ (MFC) und unmittelbar bei den Steuerbehörden angeglichen. Anträge für die Registrierung können sowohl direkt bei der Steuerbehörde als auch bei den MFC eingereicht werden. Die Registrierungsfrist war bei den MFC mindestens zwei bis drei Tage länger, da die Antragsunterlagen vom MFC im Original an die Steuerbehörde zu übergeben waren. Nun werden diese in elektronischer Form übermittelt, was das Verfahren verkürzt. 

Ab 1. Oktober 2018 erhalten die Antragsteller die Möglichkeit im Falle einer Ablehnung der staatlichen Registrierung wegen der Nichtvorlage notwendiger Unterlagen oder deren Fehlerhaftigkeit entsprechende Unterlagen innerhalb von drei Monaten nachzureichen. Dies war bisher nicht möglich, sondern es musste ein neuer Antrag eingereicht werden. Gerade für ausländische Gründer war dies sehr aufwendig, da sie erneut nach Russland reisen mussten, um den Antrag vor einem russischen Notar zu beglaubigen. Entsprechend entfällt zukünftig auch die Gebühr für die Neueinreichung des Antrags. 

Um sich vor rechtswidrigen Eintragungen (z.B. Eintragung eines neuen Generaldirektors auf Grundlage gefälschter Unterlagen, um Kontrolle über ein Unternehmen zu bekommen) in Bezug auf das eigene Unternehmen im russischen Handelsregister zu schützen, kann bei der Steuerbehörde ein Antrag gestellt werden, bei beantragten Neueintragungen per E-Mail informiert zu werden. Die Steuerbehörde informiert dann innerhalb eines Tages über die beantragte Eintragung. Das Unternehmen kann dann sofort Widerspruch gegen die Eintragung einlegen und sich so effektiv vor rechtswidrigen Eintragungen schützen. Entsprechende Änderungen treten ebenfalls ab 1. Oktober 2018 in Kraft.

Seit einiger Zeit kommt es recht häufig zu Ablehnungen bei der Anmeldung des Sitzwechsels juris-tischer Personen. Als Ablehnungsgrund nennt die Steuerbehörde dabei die „Unglaubwürdigkeit“ der Angaben über den neuen Sitz der Gesellschaft, ohne dies näher zu erläutern - selbst dann, wenn dem Antrag auf Sitzwechsel Kopien des Mietvertrages beigefügt waren. Grund ist der Kampf gegen Scheinfirmen, die der russischen Volkswirtschaft nach wie vor einen enormen Schaden zufügen. Gegen die Absagen kann allerdings Widerspruch eingelegt werden. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens machen die Steuerbehörden tatsächlich Ortsbegehungen. Den allermeisten Widersprüchen wird so stattgegeben.