Niederlassungspflicht für ausländische Internetfirmen ab 2022

Ausländische Internetfirmen werden ab 2022 verpflichtet, in Russland eine Fililale oder Repräsentanz oder eine Tochtergesellschaft zu gründen, wenn sie Tätigkeiten im russischen Netz ausführen.

 

Dies sieht der Gesetzesentwurf Nr. 1176731-7 „Über die Tätigkeit ausländischer Personen im Internet auf dem Territorium Russlands“ („Gesetzesentwurf“) vor, der am 17. Juni in dritter Lesung von der Staatsduma verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf wartet derzeit auf die Unterzeichnung durch Präsident Putin und tritt dann mit Veröffentlichung in Kraft.

Betroffen sind ausländische Betreiber von u.a. Internetseiten, die sich an ein russisches Publikum wenden und mehr als eine halbe Million russische Besucher täglich haben. Mit dem Gesetz sollen gleiche Bedingungen für ausländische und russische Internetfirmen geschaffen werden (Art. 2 des Gesetzesentwurfs).

 

Allerdings muss darüber hinaus noch eine der folgenden Bedingungen greifen: 1. Über die Informationsquelle werden Informationen auf Russisch (oder anderen Volkssprachen Russlands) bereitgestellt oder verbereitet; 2. Über die Informationsquelle wird Werbung geschaltet, die darauf abzielt, die Aufmerksamkeit russischer Verbraucher aufsichzuziehen; 3. Es werden Informationen über Nutzer verarbeitet, die sich in Russland befinden; 4. Die ausländischen Personen erhalten Zahlungen von natürlichen und juristischen russischen Personen. Als ausländische Internetfirmen werden auch ausländische Personen qualifiziert, die Hosting-Provider oder Betreiber von Reklamesystemen sind, sowie „Organisatoren für die Verbreitung von Informationen im Internet“.

 

Neben der Niederlassungspflicht sind Internetunternehmen auch verpflichtet, ein individuelles Konto auf der Website von Roskomnadzor, der zuständigen Aufsichtsbebhörde, einzurichten (Art. 6 des Gesetzesentwurfs). Das Konto dient in erster Linie dazu, Dokumente und andere rechtlich bedeutsame Nachrichten von staatlichen Stellen zu erhalten und Dokumente und Informationen an diese zu übermitteln. Dokumente und andere rechtlich bedeutsame Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie auf dem persönlichen Konto eingegangen sind. Darüber hinaus haben die Unternehmen auf ihren Seiten bzw. Informationsresourcen Antragsformulare für russische User einzurichten, damit diese sich direkt mit dem Internetunternehmen in Verbindung setzen können.

 

Zuwiderhandlungen können u.a. mit Verboten für Werbung oder dem Löschen in Suchmaschinen geahndet werden bishin zur vollständigen Sperrung der jeweiligen Webseite.