Newsletter: "Verstaatlichung von Unternehmen in Russland geht weiter"


Im Jahr 2025 hat sich die Verstaatlichung von Unternehmen fortgesetzt – zum Unmut vieler Wirtschaftsvertreter. Auch im Jahr 2026 laufen noch eine ganze Reihe von Prozessen. Das Volumen der beschlagnahmten Unternehmen hat sich 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das 4,5-fache erhöht. Viele fragen sich, ob ihr Eigentum noch geschützt ist.

 

Anzumerken ist, dass ausländische Investoren von diesen Verstaatlichungen nicht betroffen sind. Denn es handelt sich stets um die Annullierung von Privatisierungen, an der Ausländer nicht beteiligt waren. Insbesondere dürfen diese Fälle auch nicht verwechselt werden mit der Überführung von Unternehmen unter zeitweilige Fremdverwaltung, von denen in den letzten drei Jahren eine Reihe ausländischer Unternehmen  in Russland betroffen waren, die aber in der Presse oft fälschlicherweise als „Enteignungen“ qualifiziert wurden. Grundlage für die Anordnung der Fremdverwaltung ist das Dekret Nr. 302 vom 25. April 2023. Seit Inkrafttreten wurden um die 20 ausländische Unternehmen unter Fremdverwaltung gestellt, darunter auch einige Russlandtöchter deutscher Unternehmen. In einigen wenigen Fällen wurde die Fremdverwaltung wieder aufgehoben, in manchen Fällen erfolgte unmittelbar nach Aufhebung ein Verkauf an russische Investoren.

 

Bei der Verstaatlichung konzentriert sich die Generalstaatsanwaltschaft vor allem auf lange zurück liegende Privatisierungen, die in Zusammenhang mit Korruptionsdelikten erfolgten. Einer der aufsehenerregensten Fälle war die Verstaatlichung des Moskauer Flughafens Domodedovo – wobei hier ein Verstoß gegen das Gesetz „Über Strategische Branchen“ als Hauptgrund diente. Der Flughafen soll noch im Januar im Wege einer öffentlichen Ausschreibung an neue Eigentümer verkauft werden, allerdings ist die erste Versteigerung am 20. Januar mangels ausreichender Gebote gescheitert und muss wiederholt werden. Eine Wiederholung der Ausschreibung soll am 29. Januar stattfinden, diesmal jedoch nach dem „holländischen Auktionsverfahren“, bei dem der Preis schrittweise um 10% des Startpreises gesenkt wird, solange es kein Gebot gibt.

 

Aber auch in anderen Fällen ist die Situation für die betroffenen Eigentümer nicht gut, denn in den meisten Fällen können Verjährungsfristen nicht erfolgreich geltend gemacht werden. Auch einen Schutz von gutgläubigen Minderheitsaktionären gibt es praktisch nicht mehr. Ihr Eigentum wird ebenfalls beschlagnahmt.

 

Die Korruptionsbekämpfung hat sich in Russland in den vergangenen drei Jahren erheblich ausgedehnt, mit einer Unzahl von Verhaftungen auch hochrangiger Amtsträger, ehemaliger Gouverneure und anderer Beamter. Ob hierdurch die Korruption insgesamt eingedämmt werden kann, bleibt abzuwarten.  

 

Laut Statistiken wurden im Jahr 2025 Vermögenswerte in Höhe von 3,12 Billionen Rubel beschlagnahmt, davon entfielen allein 1 Billion Rubel auf den Flughafen Domodedovo. Die Holding KDV Group (500 Milliarden Rubel) und „Yuzhuralzoloto“ sowie damit verbundene Unternehmen (400 Milliarden Rubel) gehörten ebenfalls zu den „Filetstücken“. Insgesamt führen Unternehmen, die nach dem Gesetz „Über strategische Branchen“ als strategisch eingestuft wurden, die Liste der 2025 beschlagnahmten Vermögenswerte an (1,26 Billionen Rubel). Die häufigste Grundlage  für die Verstaatlichung ist aber, dass die früheren Privatisierungen unter Verstoß gegen die Korruptionsgesetzgebung erfolgten.

 

Die Gerichtspraxis des Jahres 2025 zeigt, dass es für Aktionäre sehr schwierig ist, ihre Interessen erfolgreich vor Gericht zu verteidigen. Auch wenn die Gerichtspraxis nicht ganz einheitlich war, fielen doch die meisten Urteile zugunsten des Staates aus, wie z.B. in drei aufsehenerregenden Fällen (Ivanowskij-Werk für Schwermaschinenbau (Nr. A17-1139/2024); Solikamskij-Magnesiumwerk (Nr. A50-21394/2022); Grundstücke im Gebiet „Sady Majendorf” (Nr. 2-4586/2024). Eine der wenigen positiven Entscheidungen für die Eigentümer war der Fall von 34 Sanatorien im Kaukasus, die nicht verstaatlicht wurden (Nr. 02-2509/2022).

 

Die Generalstaatsanwaltschaft kann Privatisierungen praktisch unbegrenzt rückgangig machen, ohne dass sich die Betroffenen auf eine Verjährung berufen können. Am 31. Oktober 2024 hatte das russische Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 49-P die Spielregeln für Streitigkeiten über Verjährungsfragen erheblich verändert (unser Newsletter vom Januar 2025). Das Verfassungsgericht kommt darin zu dem Schluss, dass Verjährungsfristen nicht zur Verteidigung gegen Ansprüche der Staatsanwaltschaft auf Rückübertragung von Vermögenswerten gelten, die infolge von Verstößen gegen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung erworben wurden. Kurz: bei kriminellen Machenschaften der beteiligten Beamten zulasten des Staates gilt keine Verjährung für die Rückabwicklung von Privatisierungen.

 

Wenn die Verjährungsfrist dennoch berechnet werden muss, schlug der Oberste Gerichtshof vor, einen Ansatz zu verwenden, der in einem Verfahren zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerium der Region Samara (Nr. A55-15555/2008) entwickelt wurde. So beginnt die Verjährungsfrist in dem Moment, in dem die Staatsanwaltschaft die Rechtsverstöße entdeckt hat.

 

Ein weiterer wichtiger Fall im Jahr 2025 war das Verfahren mit den Minderheitsaktionären des Magnesiumwerks Solikamsk. Zunächst wurden 89,4% der Aktien des Werks enteignet. Anschließend gingen auch 10,6% der Aktien, die an der Börse notiert waren, an den Staat über. Die Aktionäre hatten diese Wertpapiere im Rahmen einer organisierten Auktion an der Moskauer Börse erworben, weshalb Artikel 149.3 des Zivilgesetzbuches anzuwenden war, wonach nicht verbriefte Wertpapiere, die nur einen Geldanspruch bescheinigen oder im Rahmen einer organisierten Auktion erworben wurden, unabhängig von der Art des bescheinigten Rechts nicht von einem gutgläubigen Erwerber zurückgefordert werden können. Das Gericht entschied zunächst anders, aber die Marktteilnehmer gingen davon aus, dass sich die Entscheidung ändern würde. Der Grund dafür war, dass die Generalstaatsanwaltschaft Daten über die Minderheitsaktionäre des Solikamsker Werks angefordert hatte, um festzustellen, welche Investoren tatsächlich Wertpapiere des Unternehmens an der Moskauer Börse erworben hatten. Die Kassationsinstanz blieb jedoch auf der Seite des Staates und genehmigte die Beschlagnahme der Börsenwertpapiere – trotz Gutgläubigkeit der Aktionäre.

 

Fazit: der Erwerb von russischen Assets, die eine Privatisierungsgeschichte haben, ist „russisches Roulette“. Dies gilt auch für Wertpapiere, die über die Börse erworben werden. Denn es ist praktisch nicht auszuschließen, dass die Staatsanwaltschaft Korruptionsverstöße aufdeckt, die zu einer Verstaatlichung führen können. Due Diligence Prüfung, die meist beim Erwerb von Assets durchgeführt werden, können kaum verlässliche Bewertungen darüber abgeben, ob Korruptionsverstöße vorlagen oder nicht.