Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.
Das Hauptziel der Änderungen ist es, einen freien Zugang zu Informationen ohne die Notwendigkeit von Wörterbüchern oder Übersetzungsdiensten zu gewährleisten und die russische Sprache insgesamt zu schützen.
Nach den neuen Regeln müssen alle an öffentlich zugänglichen Orten platzierten Informationen in russischer Sprache bereitgestellt werden. Dies umfasst Schilder, Hinweistafeln, Informationstafeln, Beschreibungen von Waren und Dienstleistungen sowie Materialien auf Websites und in mobilen Anwendungen. Diese Anforderung gilt für alle Informationen, die nicht im engeren Sinne Werbung darstellen (Werbungsregelung ist im Gesetz „Über Werbung“ enthalten).
Eine Ausnahme gilt für offiziell registrierte Marken, Dienstleistungsmarken und Firmennamen von Unternehmen. Diese Elemente können in einer Fremdsprache ohne Übersetzung belassen werden.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass das Recht zur Nutzung einer Marke in einer Fremdsprache nur deren Eigentümer oder offizielle Rechteinhaber haben. Einen Firmennamen in einer Fremdsprache darf ausschließlich die entsprechende Gesellschaft verwenden.
In allen anderen Fällen können fremdsprachige Wörter und Phrasen nur als zusätzliche, duplizierende Variante zum grundlegenden russischsprachigen Text verwendet werden. Dabei müssen Inhalt, Gestaltung und Platzierung der Texte in beiden Sprachen vollständig übereinstimmen (sie müssen inhaltlich identisch, in Platzierung und technischer Gestaltung gleichwertig sein, dieselben Parameter aufweisen – Farbe, Art und Größe der Schrift, leserlich ausgeführt sein).
Besondere Anforderungen gelten für Bauträgerunternehmen: In der Werbung für Wohnkomplexe ist ab dem 1. März 2026 nur die Verwendung kyrillischer Zeichen zulässig.
Firmen, die fremdsprachige Bezeichnungen in ihren öffentlichen Informationen beibehalten möchten, können die Möglichkeit der Registrierung einer Marke oder eines Firmennamens in Erwägung ziehen.
Es ist zu beachten, dass das Verfahren zur Registrierung einer Marke in der Regel etwa ein Jahr in Anspruch nimmt.
Was Firmenbezeichnungen betrifft, so dauert die Eintragung einer Bezeichnung in fremder Sprache in das Einheitliche staatliche Register juristischer Personen (russischer Handelsregister) fünf Arbeitstage. Dies setzt jedoch voraus, dass Änderungen in die Satzung der Gesellschaft eingearbeitet und hierfür zuvor eine entsprechende Gesellschafterversammlung einberufen wird.
Die Einhaltung der neuen Anforderungen wird von Rospotrebnadzor, der Föderalen Antimonopolbehörde, Roskomnadzor und den lokalen Selbstverwaltungsorganen überwacht. Die Verletzung der festgelegten Regeln kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen (beispielsweise bis zu RUB 500.000 gemäß Art. 14.3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes für die Verstöße gegen das Werbegesetz).