Newsletter: "Gerichtssystem der “Friedensgerichte” soll reformiert werden"

Am 27. Januar 2026 hat das Plenum des Obersten Gerichts der Russischen Föderation („OG“) ein Paket von Änderungen zum Gesetz „Über das Gerichtssystem“ sowie zu den Verfahrensgesetzbüchern gebilligt, die eine Neuregelung zur Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen der „Friedensgerichte“ („Мировые суды“) vorsehen. Die Änderungsvorschläge sollen demnächst in das Gesetzgebungsverfahren  eingebracht werden.

 

Die Friedensgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die für die allermeisten Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen zuständig ist. Die Friedensgerichte bilden neben anderen Bezirks- oder Stadtgerichten die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Daneben existieren noch die Wirtschaftsgerichte (Arbitragegerichte), die über wirtschaftliche Streitigkeiten entscheiden (z.B. zwischen Unternehmen oder in Insolvenzverfahren). Es handelt sich dabei nicht um private Schiedsgerichte, sondern ebenfalls um staatliche Gerichte.

 

Das Oberste Gericht ist das höchste Gericht für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Wirtschaftsgerichte und übt die Aufsicht über die unteren Gerichte aus, stellt durch Rechtsauslegung eine einheitliche Rechtsprechung sicher und kann in besonders wichtigen Fällen als erste Instanz entscheiden.

 

Der OG hat nunmehr vorgeschlagen, das System zur Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen der Friedensgerichte zu reformieren: künftig würden diese Entscheidungen nicht mehr – wie bisher – von den Kassationsgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüft (derzeit gibt es landesweit nur neun solcher Gerichte für 89 Föderationssubjekte), sondern von den Gerichten der Regionen, in denen die jeweiligen Entscheidungen ergangen sind. Ist ein Bürger mit einer im Kassationsverfahren ergangenen Entscheidung unzufrieden, bleibt die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde direkt beim Obersten Gericht bestehen.

 

Im Kern handelt es sich bei dem Änderungsvorschlag um die Wiederherstellung der Präsidien der Gerichte der Republiken, Regionen und Gebiete als erste Kassationsinstanz für Entscheidungen der Friedensgerichte – wie es vor der letzten Justizreform der Fall war. Hintergrund: eigenständige Kassations- und Berufungsgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind in Russland seit Oktober 2019 tätig. Laut Begründung zum jetzigen Reformvorhaben ermöglichte ihre Einführung damals die Sicherung der Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Berufungs- und Kassationsinstanzen sowie eine Neuverteilung der Arbeitsbelastung der Richter an den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gleichzeitig habe sich jedoch in der mehr als sechsjährigen Praxis der Kassationsgerichte die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Gerichtssystems gezeigt, heißt es im Dokument.

 

Wie in der Plenumssitzung des OG hervorgehoben wurde, basiert die Gesetzesinitiative auf zahlreichen Vorschlägen aus den Regionen, die an die Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Tätigkeit des Gerichtssystems herangetragen wurden, deren Einrichtung der neue Vorsitzende des OG, Igor Krasnow, kurz nach seiner Ernennung bekanntgegeben hatte. Bereits zuvor hatte Krasnow erklärt, dass das bestehende System zur Anfechtung von Entscheidungen der Friedensrichter reformbedürftig sei, da es den Zugang der Bürger zur Justiz behindere: viele müssten zur Teilnahme an Verfahren weite Reisen in andere Regionen in Kauf nehmen.

Zudem wird erwartet, dass die Übertragung der Zuständigkeit auf die regionalen Gerichte die Arbeitsbelastung der Richter der Kassationsinstanz senkt: derzeit beträgt sie im Durchschnitt 62 Beschwerden bzw. Verfahren pro Richter und Monat. Offiziell sind in den neun Kassationsgerichten 891 Richterstellen vorgesehen, tatsächlich besetzt sind jedoch nur 750 Stellen. Darüber hinaus erhalten die Gerichte der Gebiets- und Regionsebene, die derzeit für die Qualität der Rechtsprechung in den Regionen verantwortlich sind, wieder die verfahrensrechtliche Kontrolle über die Tätigkeit der Friedensgerichte.

 

Das OG geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen zudem die Verfahrensdauer verkürzen, die Prozesskosten senken und die Ausgaben für die Zustellung von Akten an die Kassationsgerichte reduzieren werden.