Newsletter: "Neues DBA Russland – Vereinigte Arabische Emirate ab 2026"

Am 17. Februar 2025 wurde in Abu Dhabi das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Russland und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Das DBA wird voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten.

 

Das derzeit geltende Abkommen zwischen Russland und den VAE aus dem Jahr 2011 gilt nur für staatliche Einrichtungen und Organisationen mit staatlicher Beteiligung. Das neue DBA wird auch für Unternehmen und Privatpersonen gelten.

 

In der nachstehenden Tabelle ist dargestellt, wie sich die Besteuerung bei Anwendung der DBA-Vorschriften ändert.

Darüber hinaus ermöglicht das neue DBA die Vermeidung der Doppelbesteuerung für Privatpersonen. Unternehmen können eine Doppelbesteuerung durch die steuerliche Anrechnung der russischen Steuern auf die den VAE gezahlten Steuern ohne DBA vermeiden. Für Privatpersonen ist das Vorliegen des DBA eine der Voraussetzungen für die Anrechnung und daher wird die Vermeidung der Doppelbesteuerung für Privatpersonen erst nach Inkrafttreten des DBA möglich.

 

Im Ganzen machen die durch das DBA eingeführten Steuervergünstigungen und -befreiungen zusammen mit der relativ niedrigen Steuerlast in den VAE dieses Land für die Strukturierung der Geschäftstätigkeit noch attraktiver.