Newsletter: "Neue Anweisngen des russischen Präsidenten im Bereich Steuerrecht"

Am 23. Juni 2025 hat der russische Präsident eine Liste mit Anweisungen an die Regierung zur Anpassung des Steuerrechts erteilt.

 

Besteuerung von Nichtresidenten

 

Die Regierung wurde beauftragt, Vorschläge zur Verbesserung des Besteuerungsverfahrens für nicht in Russland steuerlich ansässige Personen vorzulegen. Dies könnte sich auf die Zahlung der Einkommensteuer und der Gewinnsteuer (Quellensteuer) auswirken, was insbesondere für ausländische Unternehmen und Staatsangehörige, die in Russland tätig sind, von Bedeutung ist. Auf den genauen Inhalt der geplanten Änderungen wird in den Anweisungen nicht eingegangen.

 

Anpassung des Investitionssteuerabzugs

 

Nach den Anweisungen sollen die Bedingungen des föderalen Investitionssteuerabzugs überarbeitet. Insbesondere wären die gleichzeitige Anwendung des föderalen und regionalen Investitionssteuerabzugs sowie die Erweiterung der Liste der Wirtschaftstätigkeiten, für die dieser Mechanismus angewendet werden kann, zu überprüfen.

 

Besteuerung von Selbstbeschäftigten

 

Die Regierung wurde beauftragt, die Effizienz des Experiments zur Anwendung der Steuer auf berufliches Einkommen (der sogenannten „Steuer für Selbstbeschäftigte“) zu bewerten, einschließlich der Fälle, in denen dieses System von Arbeitgebern zur Steueroptimierung genutzt wird. Aufgrund der Analyse sollen Vorschläge zur Nachbesserung dieses Systems erarbeitet werden. Aus unserer Sicht werden solche Änderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit Beschränkungen für Unternehmen beinhalten, Verträge mit Selbstständigen als Alternative zu Arbeitsverhältnissen abschließen.

 

Änderungen am vereinfachten Steuersystem

 

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für das vereinfachte Steuersystem. Nach einer Analyse der praktischen Anwendung der neuen Regeln sind weitere Anpassungen möglich. Insbesondere könnte für Unternehmen und Einzelunternehmer, die im Handel tätig sind, die Einkommensgrenze gesenkt werden, ab der die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer entsteht. Es wäre auch eine schrittweise Abschaffung der Anwendung des vereinfachten Steuersystems durch diese Kategorie von Steuerpflichtigen möglich.

 

Wir werden Sie weiterhin über künftige Gesetzesänderungen informieren, damit Sie sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und daran anpassen können. Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Steuerplanung und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Rahmen der anstehenden Reformen mit professioneller Unterstützung zur Seite.