Die Praxis der Zollbehörden, Dividenden in den Zollwert von Waren einzubeziehen, entwickelt sich weiter und verursacht Fragen bei allen Unternehmen mit Außenwirtschaftstätigkeit. Das russische Finanzministerium hat nunmehr ein Schreiben vom 10. Februar 2025 Nr. 27-01-21/11349 veröffentlicht, in dem es das Verfahren zur Einbeziehung von Dividenden in den Zollwert von Waren klarstellt und einen alternativen Mechanismus für die freiwillige Einbeziehung von Dividenden in den Zollwert anbietet.
Bedingungen für die Einbeziehung von Dividenden
Gemäß den Klarstellungen können Dividenden nur dann in den Zollwert einbezogen werden, wenn der Preis der Waren nicht dem Marktwert entspricht. Der Deklarant muss das Marktniveau des Preises bestätigen, und die Zollbehörde muss die Preisbildungsmethode überprüfen. Dies ist eine wichtige Klarstellung, denn früher haben die Zollbehörden die Notwendigkeit einer solchen Überprüfung oft ignoriert.
Allerdings gibt es eine Reihe von Problemen mit den Klarstellungen:
- Analyse der Abhängigkeit zwischen Gewinnen und Dividenden: das Finanzministerium hat nicht ausdrücklich erklärt, dass die Zollbehörden nicht nur die Beziehung zwischen Lieferanten und Käufern, sondern auch die Abhängigkeit der Dividenden von den Gewinnen aus dem Warenverkauf berücksichtigen müssen, worauf die Gerichte wiederholt hingewiesen haben;
- Bestätigung des Marktniveaus des Preises: es ist unklar, welche Methoden ein Deklarant anwenden kann, einschließlich der Frage, ob die Verwendung von Verrechnungspreisdokumentation akzeptabel wäre;
- Risiko der automatischen Einbeziehung von Dividenden: die Klarstellungen lassen die Interpretation zu, dass der Zoll bei fehlenden Daten zur Preisbildung den vollen Betrag der Dividenden ohne weitere Analyse einbeziehen kann. Dies widerspricht der Praxis des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation und des Gerichts von EAWU sowie dem Zollgesetzbuch von EAWU.
Alternativer Mechanismus
Das Finanzministerium hat die Möglichkeit einer freiwilligen Einbeziehung von Dividenden in den Zollwert vorgeschlagen (durch die aufgeschobene Ermittlung des Zollwerts). Allerdings lässt das Zollgesetzbuch der EAWU ein solches Vorgehen nur dann zu, wenn die Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufer keinen Einfluss auf den Preis haben. Da diese Bedingung einem der Gründe für die Einbeziehung von Dividenden widerspricht, bleibt die praktische Anwendbarkeit des Mechanismus fraglich.
Trotz des positiven Schritts der Bestätigung der Notwendigkeit, die Preisbildung zu analysieren, schaffen die Klarstellungen auch Rechtsunsicherheit, insbesondere für Unternehmen, die nach dem „Low Risk Distributor Modell“ arbeiten.