Newsletter: Kriterien für die Einholung der Genehmigung der Unterkommission/MinFin präzisiert

Zu den beträchtlichen restriktiven Maßnahmen, die in Bezug auf die in Russland tätigen Gesellschaften mit Verbindung zu so genannten „unfreundlichen“ Staaten eingeführt wurden, gehört die Verpflichtung, für bestimmte Transaktionen eine Sondergenehmigung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle über ausländische Investitionen in Russland (Unterkommission) / des Finanzministeriums einzuholen. Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigungen hat bisher nur die Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Behörde vorgesehen. Im Dezember 2022 wurde in Medien berichtet, dass zusätzliche Kriterien eingeführt wurden. Die entsprechenden Kriterien sind in dem Protokoll der Unterkommission verankert, das offiziell nicht veröffentlicht wurde. Die Kriterien wurden nur in Bezug auf Transaktionen mit Anteilen und auf Dividenden präzisiert.

 

 

Transaktionen mit Anteilen an russischen Gesellschaften

 

Die Erfüllung der nachstehenden Bedingungen ist für Transaktionen / Zahlungen in Höhe von mindestens USD 100.000.000 zwingend vorgeschrieben. Andernfalls ist die Anwendung der folgenden Schwellenwerte und Kriterien optional (liegt im Ermessen der Unterkommission):

  • unabhängige Schätzungsbericht hinsichtlich des Marktwerts der zu verkaufenden/zu erwerbenden Gesellschaft / der Anteile;
  • 50% Rabatt auf den im Schätzungsbericht angegebenen Preis;
  • Einführung von KPI für den neuen Gesellschafter / die neuen Gesellschafter;
  • Pauschalzahlung („freiwilliger Beitrag“) in Höhe von 10% des Kaufpreises an den russischen Haushalt ODER Zahlung des Kaufpreises in Raten innerhalb von 1-2 Jahren.

 

 

Zahlung von Dividenden

 

Im Allgemeinen darf der Gesamtbetrag der eingeschränkten Zahlungen (Darlehenszinsen, Dividenden, usw.), die tatsächlich an ausländische („unfreundliche“) Personen geleistet werden, RUB 10 Mio. pro Monat nicht überschreiten. Die Zahlung, die diesen Schwellenwert überschreitet, wird auf ein Typ - „C“ Konto einbezahlt, wobei die weitere Verfügung über die Mittel stark eingeschränkt ist und / oder es soll für eine solche Zahlung eine Sondergenehmigung des Finanzministeriums eingeholt werden. Um eine solche Genehmigung einzuholen, sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • der Betrag der zuzahlenden Dividenden darf 50% des Nettogewinns des Vorjahres nicht überschreiten
  • die ausländischen („unfreundlichen“) Gesellschafter müssen bereit sein, geschäftliche Tätigkeiten in Russland weiterzuführen;
  • Einführung von KPI durch föderale Behörden (zuständiges Ministerium, z.B., Ministerium für Industrie und Handel);
  • die Gesellschaft muss in der Lage sein, vierteljährlich Dividenden auszuzahlen, sofern die KPI erfüllt werden.

 

Darüber hinaus wird das Finanzministerium bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung die Rückblick-Analyse der vorherigen Dividendenzahlungen und die Schätzung der staatlichen Behörden hinsichtlich der Wirkung der Tätigkeiten der jeweiligen Gesellschaft auf die russische Wirtschaft, die technologische Souveränität, usw. berücksichtigen.

 

Obwohl die oben genannten Bedingungen als zusätzliche Einschränkungen beschrieben werden können, bieten sie ausländischen Gesellschaften, die die obengenannten Genehmigungen beantragen wollen, eine gewissere Anleitung. Da einige Fragen noch offen bleiben, sind weitere Erläuterungen zu erwarten.