Die gewerblichen Schutzrechte sind in Russland explizit im vierten Teil des russischen Zivilgesetzbuches geregelt. Wir unterstützen unsere Mandanten in Russland bei der Anmeldung von Wort- und Bildmarken beim russichen Patentamt (Rospatent) sowie streitigen Verfahren und vor den russischen Gerichten für den Schutz Geistigen Eigentums. Für die Anmeldung von Patenten kooperieren wir mit einer der renommiertesten Patentrechtskanzleien.
Wir beraten bei der Erstellung von Lizenz- und Franchiseverträgen in rechtlicher und steuerlicher Sicht. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Eintragung geschützter Marken im russischen Zollregister „Trois“, um Parallelimporte oder den Import von Fälschungen zu verhindern.