Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Repräsentanz, Filiale) ebenso wie bei der Gestaltung von Satzungen, der Gestaltung der Organstruktur Ihres Unternehmens und ggf. Einschränkungen der Kompetenzen des lokalen Managements sowie in Compliance-Fragen.
Für russische Unternehmen gilt immer das zwingende russische Gesellschaftsrecht – seit 1. Juli 2009 gilt das neue russische GmbH-Recht. Wir beraten Sie, wie Ihre internen Vorgaben in Russland umgesetzt werden können, ohne in Konflikt mit dem russischen Recht zu geraten.
Wir beraten Sie auch bei der Schaffung von Holdingstrukturen und Managementgesellschaften, Kapitalmaßnahmen und Reorganisationen sowie der Ausweitungen Ihrer Aktivitäten in den russischen Regionen.
Wichtig ist häufig ebenso die richtige Ausgestaltung von Geschäftsordnungen für Management und Aufsichtsrat sowie die vertragliche Gestaltung von Managementverträgen und die Regelung von Haftungsfragen.
Wir bieten „Corporate Housekeeping“ an, damit Ihre Gesellschaft im Einklang mit russischem Recht geführt wird – aufgrund der vor kurzem eingeführten hohen Bußgelder ein absolutes „Muss“.
Wir beraten Sie ebenfalls bei Liquidationen von Kapitalgesellschaften oder der Abmeldung von Repräsentanzen und Filialen sowie in Insolvenzfragen – sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner.