Der Erwerb russischer Unternehmen ist nach wie vor eine große Herausforderung und nicht selten mit besonderen Risiken verbunden – in rechtlicher und kultureller Hinsicht. 

Der rechtliche Rahmen für Übernahmen wurde zuletzt strukturell deutlich verbessert. Die kartellrechtlichen Bestimmungen für Unternehmenskäufe wurden gelockert und das Devisenrecht und Aktienrecht reformiert - Squeeze-Outs von Minderheitsaktionären sind nunmehr möglich.
Seit einiger Zeit können russische Aktien wieder in Fremdwährung bezahlt werden. Allerdings hat das neue russische GmbH-Recht den Erwerbsprozess technisch erschwert, da nunmehr eine notarielle Beurkundung von Anteilskaufverträgen einer russischen GmbH notwendig ist; bis Juli 2009 genügte die einfache Schriftform. Allerdings sind Anfang 2012 mit der Wirtschaftspartnerschaftsgesellschaft und der Investitionsgesellschaft zwei neue Gesellschaftsformen geschaffen worden, die wiederum eine einfache Übertragung vorsehen.

In Russland gilt – mit Zynismus gesagt - nach wie vor der Grundsatz Lenins „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, der auch im Rahmen von Unternehmenskäufen ernst genommen werden sollte. Neben rechtlichen Fragen sollte stets der Hintergrund des Verkäufers geklärt werden, hierzu sind umfassende Informationen einzuholen, die teilweise nur recht schwer zugänglich sind.

Wichtig für unsere Mandanten ist, eine richtige Risikoeinschätzung zu erhalten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir hierbei ein sicheres Gespür. 

Wir begleiten Sie von Anfang an bei der Vorbereitung von Geheimhaltungsvereinbarungen und der Gestaltung des „Letter of Intent“, im Rahmen der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence sowie bei der Vorbereitung und Verhandlung des Kaufvertrages bis hin zum Closing vor dem russischen Notar.

Joint Ventures mit russischen Partnern spielen nach wie vor eine wichtige Rolle – und sind durchaus attraktiv, um im russischen Markt Fuß zu fassen. Oftmals sind gemeinsame Ressourcen, Technologien und Know-how sowie Marktkenntnisse Gründe für eine Joint Venture. Ob ein Joint Venture mit einem russischen Partner empfehlenswert und rentabel ist, lässt sich nur durch eine Gesamtabwägung ermitteln. Die Gefahr möglicher Interessenkonflikte, die im Nachhinein zum Scheitern eines Joint Ventures führen können, lässt sich jedoch nie ausschließen. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, ist es daher wichtig, die gegenseitigen – auch langfristigen – Interessen zu definieren und Regelungen festzulegen, wie in solchen Situationen zu verfahren ist. Wir haben eine Vielzahl von Joint Ventures begleitet und wissen daher, worauf es ankommt und wie Ihre Interessen geschützt werden können - auch in der Höhle des Löwen.