Arbeits- und Ausländerrecht​

Das russische individuelle und kollektive Arbeitsrecht unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Arbeitsrecht und spielt in der Unternehmenspraxis eine große Rolle – es gibt eine Vielzahl untergesetzlicher Normen, die für die Betriebsorganisation und im Unternehmensalltag wichtig sind. 

Dies betrifft u.a. die Arbeitsplatzschutzbestimmungen, die Buchhaltungsvorschriften, das neue Datenschutzrecht und vieles mehr. Betriebsprüfungen durch die staatliche Arbeitsinspektion kommen weitaus häufiger vor als Steuerprüfungen - und sind ebenso unangenehm. Die Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern – zu welchen übrigens auch der Generaldirektor zählt – sind in Russland formalistisch ausgeprägt. Ohne Einhaltung der entsprechenden zwingenden Formvorgaben sind Kündigungen meist unwirksam, wobei hier teilweise ein Umdenken der russischen Gerichte sichtbar zu werden scheint.

Das kollektive Arbeitsrecht war in den vergangen Jahren eher in den Hintergrund getreten, ist aber in der zurück liegenden Wirtschaftskrise wieder aktuell geworden und nicht wenige ausländische Investoren – z.B. in der Automobilindustrie - haben bereits Erfahrungen mit Streiks und Arbeitsniederlegungen gemacht. 

Das russische Arbeitsrecht gilt auch für Ausländer, die in Russland arbeiten, wobei das Günstigkeitsprinzip gilt. Insbesondere die Entsendung von Arbeitnehmern nach Russland ist in der Praxis häufig schwierig – auch im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Status des Mitarbeiters im Heimatland. Allerdings gibt es für "hochqualifizierte Spezialisten" seit 2010 deutliche Erleichterungen im ausländer- und steuerrechtlichen Bereich. Wir beraten in allen Fragen des Arbeits- und Ausländerrechts, vertreten Sie in Arbeitsrechtsprozessen und in Fragen der Einkommensbesteuerung.