Russland: Erleichterter grenzüberschreitender Zahlungsverkehr

Die russische Zentralbank plant, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Dazu wurde kürzlich der Entwurf einer neuen Verordnung zur Devisenkontrolle auf der Internetseite der Zentralbank veröffentlicht (http://regulation.gov.ru/projects#npa=67188). Wird die Verordnung von 15. Juni 2017 genehmigt, würde sie bereits am 1. Dezember 2017 in Kraft treten.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung würde das Erfordernis, für Zahlungen ins Ausland von USD 50.000 und mehr einen sogenannten „Geschäftspass“ („Passport Sdelki“) eröffnen zu müssen, entfallen. Dieser stellt bisher ein lästiges Hindernis beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr dar und bindet administrative Ressourcen in Unternehmen. Die geplante Abschaffung geht auf eine Initiative des russischen Präsidenten zurück, der damit Forderungen aus der Wirtschaft nach einem erleichterten Zahlungsverkehr nachkommt. 

Anstelle der Eröffnung eines Geschäftspasses für Außenhandelsgeschäfte wird zukünftig nur noch die Vorlage des Außenhandelsvertrages bei der Hausbank notwendig sein – bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab USD 50.000. Alle weiteren formellen Anforderungen erledigt die Bank dann intern und verleiht dem Außenhandelsvertrag eine Identifikations-nummer. 

Die Vorlage des Außenhandelsvertrages bei der Bank hat zukünftig auch nicht mehr vor Zahlungseingang auf den Konten des russischen Zahlungsempfängers zu erfolgen, sondern innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Zahlungseingang auf dem „Transitkonto“ des Empfängers. Bei Zahlungen an ausländische Empfänger ist der Außenhandelsvertrag der Bank spätestens am Tag des Überweisungsauftrages vorzulegen. 

Nach wie vor haben die russischen Zahlungsempfänger aber der Bank Unterlagen vorzulegen, die die tatsächliche Abwicklung des Rechtsgeschäfts bestätigen (Zollerklärungen, CMR, Übergabeprotokolle usw.).