Grünes Licht für Parallelimporte nach Russland?

Die oberste russische Kartellbehörde (FAS) hat kürzlich Änderungen zum russischen Zivilgesetzbuch (ZGB) erarbeitet, die Parallelimporte von Waren nach Russland ab 2021 erlauben sollen (www.vedomosti.ru/business/articles/2018/10/23/784504-pravitelstvo-importa-brendov).

 

Derzeit ist der Parallelimport - also die Wareneinfuhr nach Russland ohne Zustimmung des Rechtsinhabers der Warenmarke durch nicht autorisierte Händler - verboten (Art. 1487 ZGB). Es gab jedoch seit 2014 eine Reihe von Gesetzesinitiativen, die das Ziel hatten, den Parallelimport zu erlauben. Mit einer Entscheidung im Februar 2018 hat das russische Verfassungsgericht den Parallelimport in bestimmten Fällen erlaubt, z.B. bei Rechtsmissbrauch durch den Markeninhaber oder bei überhöhten Preisen.

 

Die russische Kartellbehörde will nunmehr die Ausnahmefälle gesetzlich regeln und den Parallelimport in folgenden Fällen erlauben:

  • Wenn Waren in Russland nicht erhältlich sind oder der Bedarf nicht gedeckt werden kann (z.B. infolge von Sanktionen);
  • Wenn die Warenpreise überhöht sind;
  • Wenn sich die Qualität der in Russland verkauften Waren deutlich von der ähnlicher Waren aus dem Ausland unterscheidet.

Sinn und Zweck, den Parallelimport in bestimmten Fällen zu erlauben, ist die Konkurrenz zu fördern und zu angemessenen Preisen zu kommen.

 

Der Gesetzentwurf liegt derzeit zur Prüfung beim russischen Wirtschaftsministerium. Fachleute meinen, dass die geplante Gesetzesänderung auch negative Folgen haben kann – wie z.B. den Import minderwertiger Waren nach Russland oder eine wachsende Schattenwirtschaft. Auch die Association of European Businesses (AEB) in Russland sieht die Änderungen eher skeptisch.

 

Darüber hinaus widerspricht die Gesetzesänderung den Regelungen der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion). Parallelimporte zu legalisieren würde der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten der EAWU bedürfen – Weißrussland hat sich in der Vergangenheit gegen eine Legalisierung ausgesprochen, bisher aber die Gesetzesinitiative des FAS nicht kommentiert. Allerdings steht diese Frage auf der Tagesordnung der für Ende November geplanten Sitzung des „Eurasischen Zwischenstaatlichen Rates“, dem zuständigen Gremium der EAWU. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier die russische Seite durchsetzen wird.